Home

Disziplin des Denkens - eine Disziplin im Business!  
 
Unsere Haupttätigkeit ist der Verkauf von neuen und gebrauchten Europaletten (Paletten), Pellets, Briketts und Brennholz für Kamine. Die Kenntnis der Bedürfnisse unserer Kunden ermöglicht es uns, ein individuelles Konzept für jeden Kunden zu entdecken. Unsere Kunden erhalten Produkte von höchster Qualität zum besten Preis. Wir schätzen die Zeit unserer Kunden, so stellen wir die Lieferung und die Zustellung von Waren in kürzester Zeit zur Verfügung.  

Wir freuen uns in naher Zukunft auch über Ihren Auftrag!

 

 


Palettenverkauf

Wir können verschiedene Arten von Ladungen anbieten: entschachtelte  one-to-one (direkt für Produktions- und Herstellungsfirmen) und verschachtelte one-in-one (für Transport-Logistik Unternehmen, günstigere Transportkosten und eine kompaktere Lagerung).

Wir schätzen jeden unserer  Kunden und den potentiellen Käufer und deshalb bieten wir sowohl Verkäufe an Großabnehmer, als auch Einzelverkäufe an.

Brikettsverkauf

Unter Holzbriketts versteht man Presslinge unterschiedlicher Form und Größe, die aus trockenem, unbehandeltem Restholz, wie Hobel- und Sägespänen und Holzhackschnitzeln, unter hohem Druck zu Briketts gepresst werden.

Da die Briketts aus einem nachwachsenden umweltschonenden Rohstoff, nämlich Holz hergestellt werden, wird beim Verbrennen lediglich so viel CO2 an die Atmosphäre abgegeben, wie beim Holzwachstum durch den Baum bei der Photosynthese aufgenommen wurde.

Je nach Ausgangsmaterial der Briketts, haben diese unterschiedliches Brandverhalten. So brennen die einen wie ein Scheitholzstück, die anderen glimmen mehr, als dass sie eine Flamme bilden. Im Schnitt kann man sagen, dass durch die hohe Verdichtung beim Brikettieren das Naturprodukt Holz in etwa das Brennverhalten von Braunkohle hat.

Im Unterschied zur Braunkohle produzieren beim Abbrand jedoch weniger Ruß, Asche und Schwefel, sind also umweltfreundlicher und sauberer.

Mit Holzbriketts zu heizen hat viele Vorteile. Sie sparen bares Geld, Lagerplatz und die Holzbriketts können im Gegensatz zu Holz sofort eingesetzt werden.

Sie können nahezu jede Festbrennstoffheizung, Öfen und Kamine mit Holzbriketts heizen.

Die Wahl der Brikett - Sorte hängt maßgeblich von verschiedenen Faktoren ab:

Haben Sie ein Sichtfenster zum Brennraum (Kamin) und legen Wert auf eine schöne Optik beim Verbrennen der Briketts?

Dann empfiehlt sich der Einsatz von PINI & KAY-Briketts, da deren Flammenbild dem von Holz bzw. Kaminholz sehr ähnelt.

GRUNDSÄTZLICH lässt sich grob sagen, dass Sie für das gleiche Geld auch die gleiche Wärmemenge erhalten. Nur die Menge des benötigten Materials ändert sich.

So benötigen Sie zum Beispiel von den runden Briketts oder den RUF-Briketts (Würfel) mehr, um auf den Heizwert der PINI & KAY-Holzbriketts (Gluthalter) zu kommen.

Unter Holzbriketts versteht man Presslinge unterschiedlicher Form und Größe, die aus trockenem, unbehandeltem Restholz, wie Hobel- und Sägespänen und Holzhackschnitzeln, unter hohem Druck zu Briketts gepresst werden.

Da die Briketts aus einem nachwachsenden umweltschonenden Rohstoff, nämlich Holz hergestellt werden, wird beim Verbrennen lediglich so viel CO2 an die Atmosphäre abgegeben, wie beim Holzwachstum durch den Baum bei der Photosynthese aufgenommen wurde.

Je nach Ausgangsmaterial der Briketts, haben diese unterschiedliches Brandverhalten. So brennen die einen wie ein Scheitholzstück, die anderen glimmen mehr, als dass sie eine Flamme bilden. Im Schnitt kann man sagen, dass durch die hohe Verdichtung beim Brikettieren das Naturprodukt Holz in etwa das Brennverhalten von Braunkohle hat.

Im Unterschied zur Braunkohle produzieren beim Abbrand jedoch weniger Ruß, Asche und Schwefel, sind also umweltfreundlicher und sauberer.

Mit Holzbriketts zu heizen hat viele Vorteile. Sie sparen bares Geld, Lagerplatz und die Holzbriketts können im Gegensatz zu Holz sofort eingesetzt werden.

Sie können nahezu jede Festbrennstoffheizung, Öfen und Kamine mit Holzbriketts heizen.

Die Wahl der Brikett - Sorte hängt maßgeblich von verschiedenen Faktoren ab:

Haben Sie ein Sichtfenster zum Brennraum (Kamin) und legen Wert auf eine schöne Optik beim Verbrennen der Briketts?

Dann empfiehlt sich der Einsatz von PINI&KAY-Briketts, da deren Flammenbild dem von Holz bzw. Kaminholz sehr ähnelt.
GRUNDSÄTZLICH lässt sich grob sagen, dass Sie für das gleiche Geld auch die gleiche Wärmemenge erhalten. Nur die Menge des benötigten Materials ändert sich.

So benötigen Sie zum Beispiel von den runden Briketts oder den RUF-Briketts (Würfel) mehr, um auf den Heizwert der PINI&KAY-Holzbriketts (Gluthalter) zu kommen.

Schnittholzverkauf

Lieferung vom Schnittholz auf Ihre Spezifikation!

Holzart- Eiche, Kiefer, Tanne. frisch.

Brennholz und Kaminholz: Buche, Hainbuche, Eiche Esche, Birke, Espe ofenfertig ofenfertig, 25/33 cm lang, kammergetrocknet (Restfeuchte weniger als 22%). 

 

Brennholz und Kaminholz: Buche, Hainbuche, Eiche ofenfertig, 25/33 cm lang, frisch. 

 

LIEFERUNG AUF ANFRAGE !!!

LIEFERUNG NUR Ab 1 Lkw-Ladung bundesweit.

Kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gerne!!

Tel.: +49 (0) 6989914959, +491731405661
E-Mail: 
einkauf@platonia-gmbh.de, verkauf@platonia-gmbh.de

Lieferung

  • Bei Lieferung einer vollen Lkw-Ladung liefern wir frei Haus.

    Lieferung erfolgt deutschlandweit.

    Bei der Bestellung einer vollen LKW –Ladung liefern wir frei Haus.

Ihre Anfrage:

Anfahrt:

Mergenthalerallee 10-12 

65760 Eschborn 

Deutschland

 

Tel.: + 49 (0) 6989914959, +49(0)1731405661


 

E-Mail: einkauf@platonia-gmbh.de, verkauf@platonia-gmbh.de

Wir danken für Ihre Bestellung, die wir unter ausschließlicher Geltung der nachfolgenden Bedingungen annehmen.

Nachstehende Verkaufs-und Lieferbedingungen sind Bestandteile aller Lieferverträge des Verkäufers.

§ 1 Geltungsbereich

1. Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.
2. Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, können wir diese innerhalb von einer Woche annehmen.

§ 3 Überlassene Unterlagen

An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von § 2 annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.

§ 4 Preise und Zahlung

1. Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk ausschließlich Verpackung und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Kosten der Verpackung werden gesondert in Rechnung gestellt.
2. Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das umseitig genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
3. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung zu zahlen (Alternativen: „ ... ist der Kaufpreis innerhalb von 21 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar“ oder „ ... ist der Kaufpreis bis zum - konkretes Datum - zahlbar“). Verzugszinsen werden in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

§ 5 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 6 Lieferzeit

1. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
2. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
3. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.

§ 7 Gefahrübergang bei Versendung

Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.
2. Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern (Hinweis: nur zulässig bei Verkauf hochwertiger Güter). Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
3. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

§ 9 Gewährleistung und Mängelrüge sowie Rückgriff/Herstellerregress

1. Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
2. Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Besteller (Hinweis: bei dem Verkauf gebrauchter Güter kann die Gewährleistungsfrist ganz ausgeschlossen werden). Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen.
3. Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.
4. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
5. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
6. Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
7. Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Bestellers gegen den Lieferer gilt ferner Absatz 6 entsprechend.

§ 10 Sonstiges

1. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
3. Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
4. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt, bzw. diese Lücke ausfüllt.

Wir danken für Ihre Bestellung, die wir unter ausschließlicher Geltung der nachfolgenden Bedingungen annehmen.

Nachstehende Verkaufs-und Lieferbedingungen sind Bestandteile aller Lieferverträge des Verkäufers.

§ 1 Geltungsbereich

1. Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.
2. Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, können wir diese innerhalb von einer Woche annehmen.

§ 3 Überlassene Unterlagen

An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von § 2 annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.

§ 4 Preise und Zahlung

1. Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk ausschließlich Verpackung und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Kosten der Verpackung werden gesondert in Rechnung gestellt.
2. Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das umseitig genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
3. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung zu zahlen (Alternativen: „ ... ist der Kaufpreis innerhalb von 21 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar“ oder „ ... ist der Kaufpreis bis zum - konkretes Datum - zahlbar“). Verzugszinsen werden in Höhe von 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

§ 5 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 6 Lieferzeit

1. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
2. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
3. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.

§ 7 Gefahrübergang bei Versendung

Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.
2. Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern (Hinweis: nur zulässig bei Verkauf hochwertiger Güter). Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
3. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

§ 9 Gewährleistung und Mängelrüge sowie Rückgriff/Herstellerregress

1. Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
2. Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Besteller (Hinweis: bei dem Verkauf gebrauchter Güter kann die Gewährleistungsfrist ganz ausgeschlossen werden). Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen.
3. Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.
4. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
5. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
6. Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
7. Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Bestellers gegen den Lieferer gilt ferner Absatz 6 entsprechend.

 

§ 10 Reklamationen

Falls die Reklamationen entstehen, werden alle Klagen nur am Tage der Entladung  betrachtet werden. Fotos der reklamierten Ware , sowie  Kennzeichen  des LKWs und  der  Name und Unterschrift des Fahrers  mit Datum und Uhrzeit sind unbedingt als Beweiße anzugeben!

§ 11 Sonstiges

1. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
3. Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
4. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt, bzw. diese Lücke ausfüllt.

Impressum

Firmensitz

Mergenthalerallee 10-12

65760 Eschborn  

Deutschland

Tel. + 49 (0) 6989914959, +49(0)1731405661

einkauf@platonia-gmbh.de, verkauf@platonia-gmbh.de

Amtsgericht Frankfurt am Main
HRB 95341
USt-IDNr.: DE287271003

Alexander Glukhov
Geschäftsführer